Allgemeiner Tarif - Grund- und Ersatzversorgung
Ab 2001 kWh/Jahr
Stichtag | 01.01.2025 | |||||||||||||||||||||||||||
Preis | Arbeitspreis brutto: Ab 2001 kWh/Jahr | |||||||||||||||||||||||||||
Grundpreis brutto: Ab 2001 kWh/Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||
Preisanpassung | unterjährig nach Kostenentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||
Vertragslaufzeit | gem. gesetzlicher Regelung: nach § 20 (1) GasGVV unbefristet | |||||||||||||||||||||||||||
Kündigungsfrist | 2 Wochen | |||||||||||||||||||||||||||
Allgemeines | In den Nettopreis fließen ein:
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Ergänzende Bedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für die GVL zur Ergänzung der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Verbindung mit dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Abrechnung
Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt mindestens 1 mal jährlich, nach Wahl der GVL können auch kürzere Abstände gewählt werden. Sind die Abstände zwischen 2 Abrechnungen länger als 2 Monate, so erhebt die GVL Abschlagszahlungen.
- Ablesung der Messeinrichtungen
- Die Zählerstände werden von der GVL bzw. ihren Beauftragten abgelesen. Die GVL kann die Ablesung des Zählers durch den Kunden verlangen. Falls die GVL oder ihre Beauftragten keinen Zugang zu den Gaszählern erhalten bzw. der Kunde der GVL seinen Zählerstand auf Anforderung nicht mitteilt, kann die GVL den Gasverbrauch auf Basis der letzten Abrechnung und der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
- Ein Antrag auf Nachprüfung der Messeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 2 GasGVV ist vom Kunden bei der GVL schriftlich zu stellen.
- Zahlungsverzug; Unterbrechung der Versorgung
- Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der GVL angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Ab der zweiten Mahnung werden die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
- Bei Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung werden die Preise laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
- Mitteilungspflichten
Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Änderung der Bedarfsart sind der GVL schriftlich mitzuteilen.
- GasGVV
Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen liegen bei der GVL – Gasversorgung Langenau GmbH, Marktplatz 5, 89129 Langenau aus. Sie können zudem im Internet unter dem obigen Link eingesehen werden.
- Inkrafttreten
Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.
Preisblatt
Kosten bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung.
Netto € | Brutto € | |
Ab der zweiten schriftlichen Zahlungsaufforderung je Zahlungsaufforderung | 5,00 | 5,00 |
Für jede nicht eingelöste Lastschrift | 3,00 | 3,00 |
Für jeden Einsatz eines Beauftragten der GVL werden berechnet:
Netto € | Brutto € | |
Zustellung Sperrankündigung durch Boten | 10,00 | 10,00 |
Aufgrund sonstiger Veranlassung durch den Kunden, z.B. vergebliche Terminvereinbarung | 31,00 | 31,00 |
Zum Einzug eines Betrages | 31,00 | 31,00 |
Zur Einstellung der Versorgung | 83,88 | 83,88 |
Zur Wiederaufnahme der Versorgung | 83,88 | 99,82* |
Erfolglose Unterbrechung | 46,50 | 46,50 |
Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bis zum Vortag der Sperrung | 15,50 | 15,50 |
Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung am Tag der Sperrung | 46,50 | 46,50 |
*enthält die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer