Kleinverbrauchstarif

Bis 2000 kWh/Jahr

Stichtag01.01.2025
Preis

Arbeitspreis brutto:

Bis 2000 kWh/Jahr
20,26 Cent/kWh incl. 19% USt (17,02 Ct./kWh netto) gültig bis 31.12.2024
16,43 Cent/kWh incl. 19% USt (13,81 Ct./kWh netto) gültig ab 01.01.2025

Grundpreis brutto:

Bis 2000 kWh/Jahr
22,27 €/Jahr incl. 19% USt (18,71 €/Jahr netto) 

Preisanpassung

unterjährig nach Kostenentwicklung.

Vertragslaufzeit

gem. gesetzlicher Regelung: nach § 20 (1) GasGVV unbefristet

Kündigungsfrist

2 Wochen

Allgemeines

In den Nettopreis fließen ein:

   
Erdgassteuer

 

0,55 Cent/kWh

Konzessionsabgabe

 

0,22 Cent/kWh

   
Bilanzierungsumlage 

0,00 Cent/kWh

Gasspeicherumlage

ab 01.07.2024

0,250 Cent/kWh

CO2-Kosten

bis 31.12.2024

0,816 Cent/kWh

CO2-Kosten

ab 01.01.2025

0,997 Cent/kWh

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen

bis 31.12.2024

ab 01.01.2025

1,836 Cent/kWh

2,017 Cent/kWh


Ergänzende Bedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für die GVL zur Ergänzung der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Verbindung mit dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
 

  1. Abrechnung

Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt mindestens 1 mal jährlich, nach Wahl der GVL können auch kürzere Abstände gewählt werden. Sind die Abstände zwischen 2 Abrechnungen länger als 2 Monate, so erhebt die GVL Abschlagszahlungen.

  1. Ablesung der Messeinrichtungen
    1. Die Zählerstände werden von der GVL bzw. ihren Beauftragten abgelesen. Die GVL kann die Ablesung des Zählers durch den Kunden verlangen. Falls die GVL oder ihre Beauftragten keinen Zugang zu den Gaszählern erhalten bzw. der Kunde der GVL seinen Zählerstand auf Anforderung nicht mitteilt, kann die GVL den Gasverbrauch auf Basis der letzten Abrechnung und der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
    2. Ein Antrag auf Nachprüfung der Messeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 2 GasGVV ist vom Kunden bei der GVL schriftlich zu stellen.
  2. Zahlungsverzug; Unterbrechung der Versorgung
    1. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der GVL angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Ab der zweiten Mahnung werden die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
    2. Bei Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung werden die Preise laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
  3. Mitteilungspflichten

Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Änderung der Bedarfsart sind der GVL schriftlich mitzuteilen.

  1. GasGVV

Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen liegen bei der GVL – Gasversorgung Langenau GmbH, Marktplatz 5, 89129 Langenau aus. Sie können zudem im Internet unter dem obigen Link eingesehen werden.

  1. Inkrafttreten

Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.


Preisblatt

Kosten bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung.

 Netto €Brutto €
Ab der zweiten schriftlichen Zahlungsaufforderung je Zahlungsaufforderung5,005,00
Für jede nicht eingelöste Lastschrift3,003,00

 

Für jeden Einsatz eines Beauftragten der GVL werden berechnet:

 

Netto €

Brutto €

Zustellung Sperrankündigung durch Boten

10,00

10,00

Aufgrund sonstiger Veranlassung durch den Kunden, z.B. vergebliche Terminvereinbarung

31,00

31,00

Zum Einzug eines Betrages

31,00

31,00

Zur Einstellung der Versorgung

83,88

83,88
Zur Wiederaufnahme der Versorgung

83,88

99,82*

Erfolglose Unterbrechung

46,50

46,50

Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bis zum Vortag der Sperrung

15,50

15,50

Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung am Tag der Sperrung

46,50

46,50

*enthält die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer