SchwabenGas aus Langenau fix

Liebe Kunden,

aufgrund der Beschaffungspreise können wir Ihnen unseren Erdgastarif “SchwabenGas aus Langenau fix” als Festpreisangebot mit einer Erstlaufzeit bis 31.12.2024 wieder anbieten. 

Profitieren Sie von dem günstigen Preis und sprechen uns an oder füllen Sie den Auftrag zur Erdgasbelieferung online aus.

Stichtag01.04.2024
Preis

Arbeitspreis brutto:

für die ersten 50.000 kWh/Jahr: 10,27 Cent/kWh incl. 19% USt (8,63 Cent/kWh netto)    gültig ab 01.04.2024
für alle weiteren kWh:                   10,15 Cent/kWh incl. 19% USt (8,53 Cent/kWh netto)   gültig ab 01.04.2024

Grundpreis brutto:

für die ersten 50 kW der Gesamtnennleistung: 204,49 €/Jahr incl. 19% USt (171,84 €/Jahr netto)  gültig ab 01.04.2024
für jedes weitere kW: 3,72 €/Jahr incl. 19% USt (3,12 €/Jahr netto) gültig ab 01.04.2024

Preisanpassung

Für die Preise gilt eine Preisgarantie bis 31.12.2024
Ausgenommen sind Änderungen von Steuern, Umlagen und Abgaben.

Vertragslaufzeit

01.01.2024 bis 31.12.2024

Kündigungsfrist

4 Wochen zum Vertragsende

Allgemeines

In den Nettopreis fließen ein:

Erdgassteuer

 

0,55 Cent/kWh

Konzessionsabgabe

 

0,03 Cent/kWh

Bilanzierungsumlage

 

0,00 Cent/kWh

Gasspeicherumlage

 

0,145 Cent/kWh

CO2-Kosten

 

0,816 Cent/kWh

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen 

1,541 Cent/kWh


Ergänzende Bedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für die GVL zur Ergänzung der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Verbindung mit dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
 

  1. Abrechnung

Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt mindestens 1 mal jährlich, nach Wahl der GVL können auch kürzere Abstände gewählt werden. Sind die Abstände zwischen 2 Abrechnungen länger als 2 Monate, so erhebt die GVL Abschlagszahlungen.

  1. Ablesung der Messeinrichtungen
    1. Die Zählerstände werden von der GVL bzw. ihren Beauftragten abgelesen. Die GVL kann die Ablesung des Zählers durch den Kunden verlangen. Falls die GVL oder ihre Beauftragten keinen Zugang zu den Gaszählern erhalten bzw. der Kunde der GVL seinen Zählerstand auf Anforderung nicht mitteilt, kann die GVL den Gasverbrauch auf Basis der letzten Abrechnung und der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
    2. Ein Antrag auf Nachprüfung der Messeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 2 GasGVV ist vom Kunden bei der GVL schriftlich zu stellen.
  2. Zahlungsverzug; Unterbrechung der Versorgung
    1. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der GVL angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Ab der zweiten Mahnung werden die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
    2. Bei Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung werden die Preise laut Preisblatt in Rechnung gestellt.
  3. Mitteilungspflichten

Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Änderung der Bedarfsart sind der GVL schriftlich mitzuteilen.

  1. GasGVV

Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen liegen bei der GVL – Gasversorgung Langenau GmbH, Marktplatz 5, 89129 Langenau aus. Sie können zudem im Internet unter dem obigen Link eingesehen werden.

  1. Inkrafttreten

Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.


Preisblatt

Kosten bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung.

 Netto €Brutto €
Ab der zweiten schriftlichen Zahlungsaufforderung je Zahlungsaufforderung5,005,00
Für jede nicht eingelöste Lastschrift3,003,00

 

Für jeden Einsatz eines Beauftragten der GVL werden berechnet:

 

Netto €

Brutto €

Zustellung Sperrankündigung durch Boten

10,00

10,00

Aufgrund sonstiger Veranlassung durch den Kunden, z.B. vergebliche Terminvereinbarung

31,00

31,00

Zum Einzug eines Betrages

31,00

31,00

Zur Einstellung der Versorgung

83,88

83,88
Zur Wiederaufnahme der Versorgung

83,88

99,82*

Erfolglose Unterbrechung

46,50

46,50

Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bis zum Vortag der Sperrung

15,50

15,50

Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung am Tag der Sperrung

46,50

46,50

*enthält die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer