Anschluss an das Gasversorgungsnetz

Soll auch Ihr Grundstück oder Gebäude an unser Gasversorgungsnetz angeschlossen werden?

Hausanschluss für Gas

Um Ihr Bauvorhaben mit Gas versorgen zu können, benötigen wir bereits im Planungsstadium folgende Unterlagen:

  • Lageplan
  • Untergeschossplan
  • Gebäudeart (Zahl der Wohneinheiten)

Aus diesen Unterlagen muss ersichtlich sein, welche Heizungsart gewählt wird und welche zusätzlichen elektrischen Einrichtungen für z.B. Warmwasserbereitung vorgesehen sind. Weiterhin muss vermerkt sein, ob evtl. elektrische Antriebe wie z.B. Aufzüge usw. eingeplant sind. Bei Gewerbe- und Industriebauten benötigen wir schon im Frühstadium Ihres Bauvorhabens Angaben über den geplanten Leistungsbedarf, bei den verschiedenen Medien, um die Art Ihrer Versorgung festlegen zu können. Basierend auf diesen Unterlagen können wir den Ort der Hauseinführung für Gas und die Übergabestelle (z.B. Hausanschlusssicherung, Absperrschieber etc.) festlegen.

Bitte reichen Sie rechtzeitig über Ihren Installateur, bei normaler Wohnbebauung mindestens 6 Wochen vor geplantem Fertigstellungstermin, die technische Anmeldung für die einzelnen Medien ein. Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung, aus der die zu entrichtenden Anschlusskosten ersichtlich sind.


Auskunft über bestehende Versorgungsleitungen

Damit bestehende Versorgungsleitungen der GVL durch geplante Baumaßnahmen nicht beschädigt werden, können Sie Auskünfte, kostenlos für Sie, einholen bei:

Gasversorgung Langenau GmbH
Marktplatz 5 – 1. Stock
89129 Langenau

innerhalb der Geschäftszeit


Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr  
Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr  

Sie können uns auch telefonisch unter 07345 / 9622-274 und 07345 / 9622-273 oder per Fax unter 07345 / 9622-275 erreichen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Bereich bestehender Versorgungsleitungen keine Niveauänderungen durchgeführt werden dürfen. Bei Anpflanzen von Bäumen muss ein Mindestabstand von 2m zu der nächstliegenden Leitung eingehalten werden.


Sicherung der bestehenden Versorgungsleitungen

Aufgrund der technischen Vorschriften ist das Überbauen unserer Versorgungsleitungen grundsätzlich nicht erlaubt. Dies beinhaltet jegliche Art von Gebäude und Bauwerken ( z.B. Garagen, Container usw.) sowie das Lagern von Materialien auf diesen Trassen.

Die Trasse selbst muss für Messzwecke jederzeit zugänglich sein. Routinemäßige Messungen (Gasortung) werden von uns in regelmäßigen Abständen durchgeführt.

Sofern geplante Baumaßnahmen in den Bereich unserer Versorgungsleitungen  mit einem Abstand von   2 m kommen, ist unbedingt unsere Abteilung Netzplanung Gas anzusprechen. Sie erreichen uns ebenfalls unter

Tel.-Nr. 07345 / 9622-274 oder 07345 / 9622-273

Werden Leitungen überbaut, ohne dass vorher von uns geeignete Schutzmaßnahmen getroffen worden sind, so müssen diese zu Lasten des Grundstückseigentümers bzw. der Bauherrschaft umgelegt werden.

Bitte sprechen Sie uns an, sofern weitere Fragen bestehen.