Erdgas – Jahrescheck

Wir empfehlen Ihnen Ihren Gasheizkessel jährlich vor der Heizperiode durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen prüfen und warten zu lassen.

Folgenden Jahres-Check sollten Sie selbst einmal im Jahr durchführen:
 

  • Sind alle Absperreinrichtungen frei zugänglich (z.B. am Zähler und Hausanschluss)?
     
  • Sind alle Erdgasleitungen gut befestigt – es dürfen keine Fremdkörper befestigt sein?
     
  • Sind alle Gasleitungen in tadellosem Zustand? Dies gilt besonders in unbelüfteten und feuchten Räumlichkeiten sowie bei Durchführungen aller Art.
     
  • Sind die Öffnungen für die zur Verbrennung notwendige Frischluftzufuhr in den Aufstellräumen der Erdgasgeräte vorhanden, ausreichend (Achtung bei neuen Fenster und Türen) und offen?
     
  • Wurde im Aufstellraum Ihrer Erdgasgeräte ein Abluftgerät (Dunstabzug, Wäschetrockner, …) eingebaut? Haben Sie diese Installation mit einem Fachmann abgeklärt?
     
  • Ist, wenn Sie mit Erdgas kochen, der Schlauch zwischen Erdgassteckdose und Herd ohne Beschädigungen und nicht geknickt? Ist die Entfernung zur Flamme/Hitze ausreichend?
     
  • Brennt die sichtbare Flamme an Ihrem Erdgasgerät durchgehend blau?
     
  • Gibt es im Umfeld Ihrer Erdgasgeräte einen auffälligen Geruch, ungewöhnliche Geräusche oder Rußspuren?
     

Falls Sie bei Check der Punkte Probleme oder Schwachstellen entdeckt haben, dann sollten Sie dies umgehend von einem Fachmann beseitigen lassen. Sprechen Sie mit Ihrem Heizungsinstallateur, dem Schornsteinfeger oder mit Ihrem Gasnetzbetreiber GVL-Gasversorgung Langenau GmbH.

Alle 12 Jahre muss von einem Fachbetrieb an Ihrer Erdgasleitung die Dichtigkeitsprüfung wiederholt werden. Machen Sie dann doch den Jahres-Check zusammen mit diesem Fachmann, damit Sie lange eine sichere und zuverlässige Erdgasheizung in Betrieb haben.


GVL-Gasversorgung Langenau GmbH 
Marktplatz 5 
89129 Langenau

07345 9622-274 
Fax 07345 9622-275

Registergericht: Amtsgericht Ulm 
Registernummer: HRB 1693

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Michael Stutzenmüller