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Grundversorgungsgebiet
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden im Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in der Grundversorgung.
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf die Grundversorgung.
Wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert, weil er beispielsweise die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt, oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel können Haushaltskunden in die Ersatzversorgung fallen.
Die Ersatzversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden im Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung.
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